Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Bitte beachten Sie: Sie können online hier keine Krankentransporte bestellen! Wenden Sie sich für die Bestellung eines Krankentransportes ausschliesslich an die Telefonnummer 07461/19222 und bei lebensbedrohlichen Notfällen an die Notrufnummer 112.
Nehmen Sie hierzu bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.